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BMW LEASINGRATENVERSICHERUNG

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BMW LEASINGRATENVERSICHERUNG.
BMW Financial Services.

Was ist die Leasingratenversicherung?
Die Leasingratenversicherung1 ist ein maßgeschneidertes Versicherungsprodukt zur finanziellen Absicherung des Kunden durch Übernahme der monatlichen Leasingraten bei Arbeitsunfähigkeit und im Todesfall. Bei zusätzlichem Abschluss der Versicherung gegen Arbeitslosigkeit übernimmt die Leasingratenversicherung die Leasingraten bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit. Ist die versicherte Person zum Zeitpunkt des Anspruchs kein Arbeitnehmer oder Selbstständiger (z. B. verbeamtete Personen), so besteht alternativ zur Arbeitslosigkeitsversicherung Schutz gegen schwere Krankheiten.

Welche Leistungen beinhaltet die Leasingratenversicherung?
Bei einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall übernimmt die Leasingratenversicherung die Zahlung der monatlichen Leasingraten nach Ablauf der leistungsfreien Karenzzeit von 42 Tagen2 nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit bis zur Genesung, maximal bis 35 Monate je Leistungsfall.

Im Todesfall richtet sich die Leistung danach, ob der Erbe in den Leasingvertrag eintritt oder nicht: Tritt der Erbe nicht in den Leasingvertrag ein, entspricht die Versicherungssumme dem sogenannten Kündigungsschaden, den die BMW Bank GmbH dem Leasingnehmer im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Leasingvertrages in Rechnung stellt (Kündigungsschaden = Differenz zwischen Ablösewert und Verkaufserlös des geleasten Fahrzeugs), maximal 15.000 EUR. Tritt der Erbe in den Leasingvertrag ein, entspricht die Versicherungssumme zwölf Leasingraten für das geleaste Fahrzeug in der Höhe, die zum Zeitpunkt des Todes galt, bis zu einer Summe von 15.000 EUR.

Bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit bzw. bei Aufgabe der selbstständigen Tätigkeit übernimmt die Leasingratenversicherung, soweit dieser Versicherungsschutz abgeschlossen wurde, die Zahlung der monatlichen Leasingraten nach Ablauf einer leistungsfreien Karenzzeit von 42 Tagen² ab Beginn der Arbeitslosigkeit bis zur Beendigung der Arbeitslosigkeit, maximal jedoch für zwölf Monate.

Alternativ besteht Schutz gegen schwere Krankheiten. Bei Erstdiagnose einer schweren Krankheit während der Dauer des Versicherungsschutzes und nach Ablauf der Wartezeit von drei Monaten nach Versicherungsbeginn übernimmt die Leasingratenversicherung das Zwölffache der bei Eintritt der schweren Krankheit geltenden monatlichen Leasingrate als Einmalzahlung bis zu 15.000 EUR.

Welche Leistungsvoraussetzungen gibt es?
Zu Beginn des Versicherungsschutzes besteht für alle versicherten Risiken eine Wartezeit von drei Monaten. Die Wartezeit beginnt mit dem Datum des Versicherungsbeginns, jedoch nicht vor Unterzeichnung der Beitrittserklärung. Ein Versicherungsfall, der während der Wartezeit eintritt, ist nicht versichert. Für einen unfallbedingten Tod oder eine unfallbedingte Arbeitsunfähigkeit besteht jedoch keine Wartezeit.

Weitere Leistungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte den Allgemeinen und Besonderen Versicherungsbedingungen.

Was ist bei Vertragsabschluss zu beachten?
– Versicherungssumme: max. 15.000 EUR oder 2.500 EUR pro Monat
– Widerrufsrecht: 30 Tage
– Höchstversicherungsdauer: 60 Monate
– Eintrittsalter: 18 bis 66 Jahre3
– Leasingverträge sind versicherbar bis zu einem Leasingwert von 150.000 EUR.
– Die Laufzeit der Versicherung entspricht der Dauer des Leasingvertrages.
– Der Beitrag zur Versicherung ist ein Monatsbetrag.
– Der Versicherungsschutz beginnt, vorbehaltlich bestehender Wartezeiten, mit dem Datum der ersten Ratenfälligkeit des Leasingvertrages, der der Leasingratenversicherung zugrunde liegt, jedoch nicht vor Unterzeichnung der Beitrittserklärung.

Was ist im Leistungsfall zu tun?
Im Leistungsfall meldet sich die versicherte Person bei den Versicherern unter der unten genannten Kontaktadresse und erhält ein Schreiben mit den auszufüllenden Formularen sowie einer Aufstellung der benötigten Unterlagen.

Credit Life AG und RheinLand Versicherungs AG:
E-Mail: bmw-leistung@creditlife.net
Telefon: +49 2131 2010-7305
Weitere Informationen zum Thema Leasingratenversicherung finden Sie unter: www.bmwbank.de

 

1 Versicherer für die Lebensversicherung ist die Credit Life AG, RheinLandplatz, 41460 Neuss. Versicherer für die Risiken Arbeitsunfähigkeit sowie Arbeitslosigkeit/Aufgabe der selbstständigen Tätigkeit und die Soforthilfe bei Schwerer Krankheit ist die RheinLand   Versicherungs AG, RheinLandplatz, 41460 Neuss. Maßgeblich für die Leasingratenversicherung sind die Allgemeinen und Besonderen Versicherungsbedingungen für die Leasingratenversicherung.
2 Gesetzliche Lohnfortzahlung bis zum 42. Tag.
3 Maximales Alter bei Ende des Leasingvertrages: 67 Jahre.
BMW Financial Services ist eine Geschäftsbezeichnung der BMW Bank GmbH, Lilienthalallee 26, 80939 München. Stand: 05/2020.

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